PFLICHTBERATUNG FÜR PFLEGEGELDEMPFÄNGER
BERATUNGSEINSATZ NACH § 37 ABS. 3 SGB XI
Pflegen Sie zuhause und haben keine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, sondern erhalten Pflegegeld, dann ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI auch Beratungseinsatz genannt, gesetzlich vorgeschrieben.
Diese sogenannte Pflichtberatung dient dazu, Sie zu unterstützen und die Qualität der Pflege sicherzustellen.
PFLICHTBERATUNG FÜR PFLEGEGELDEMPFÄNGER
BERATUNGSEINSATZ NACH § 37 ABS. 3 SGB XI
Pflegen Sie zuhause und haben keine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, sondern erhalten Pflegegeld, dann ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI auch Beratungseinsatz genannt, gesetzlich vorgeschrieben.
Diese sogenannte Pflichtberatung dient dazu, Sie zu unterstützen und die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Wer hat Anspruch auf die Pflegeberatung?
- Jeder Pflegebedürftige und seine Angehörigen (bei §37.3 muss der Pflegebedürftige anwesend sein)
- Voraussetzung: der Pflegende wird zuhause gepflegt
- Auch Personen, die bereits durch einen Pflegedienst Sachleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf einen kostenfreien Beratungseinsatz. So erhalten Sie die Qualität des ganzheitlichen Pflegeprozesses.
Warum ist die Beratung wichtig?
Die Beratung hilft Ihnen und Ihren Angehörigen dabei:
- Sicherheit im Pflegealltag zu gewinnen
- Fragen zur Pflege zu klären
- mögliche Entlastungsangebote kennenzulernen
- die häusliche Pflege langfristig gut zu organisieren
Ziel ist es, Sie zu stärken – nicht zu kontrollieren.
Wie oft muss die Beratung stattfinden?
Je nach Pflegegrad gelten unterschiedliche Fristen:
- Pflegegrad 2 – 5: verpflichtend halbjährlich (alle 6 Monate)
- Pflegegrad 1 oder bei anteiliger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes: freiwillig als kostenlose Leistung der Pflegekasse, halbjährlich
Wie läuft die Pflichtberatung ab?
- Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause
- Gemeinsam besprechen Sie Ihre aktuelle Pflegesituation
- Sie erhalten praktische Tipps und individuelle Unterstützung
- Der Einsatz wird dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt
Was kostet die Beratung?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Was passiert bei nicht Einhaltung?
Die Beratung ist verpflichtend. Verpassen Sie keine Fristen!
Wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Termine verpassen, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.
Erfüllen Sie Ihre Pflicht und profitieren Sie
gleichzeitig von wertvoller Unterstützung.
Wir sind mit allen Fristen und Terminen rund um den Pflegegrad und die Leistungsansprüche der Pflegekassen bestens vertraut und sorgen dafür, dass sie eingehalten werden.
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